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Approbation und Tilladelse til selvstændig virke

Um als Arzt/Ärztin zu arbeiten, braucht man in Dänemark eine Approbation und eine Tilladelse til selvstændig virke (wörtlich übersetzt: "Zulassung zum selbständigen Wirken" (=Arbeiten)). Wenn man diese beantragt und erhält, bekommt man zudem seine AutorisationsID, die man ebenfalls als Arzt braucht und ab und zu angeben muss (zum Beispiel bei Teilnahme an Kursen). 

Man wird daraufhin in ein Register eingetragen, das öffentlich einsehbar ist und hier zu finden: Link folgt

Im folgenden findest du, wie man diese wichtigen Dokumente beantragt als EU-Bürger.

Als nicht-EU Bürger ist das ganze leider bei weitem komplizierter. 

Was ist eine Autorisation og tilladelse som selvstændigvirke eigentlich?

Das ganze geht über das Styrrelsen for Patientsikkerhed, auf deren Internetseite alle Informationen auf dänisch zu finden sind. Hier eine kurze Erklärung: 

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In Dänemark ausgebildete ÄrztInnen bekommen ihre Autorisation automatisch ausgestellt, wenn sie ihr Abschlussexamen bestanden haben und den lægeløftet (kurz gesagt: eine nicht-juristisch bindende Erklärung, den Arztberuf verantwortungsvoll auszuführen) abgelegt haben. Man darf sich nur Arzt nennen und als Arzt praktizieren, wenn man eine Autorisation erhalten hat. Hat man dann sein KBU (= klinisk basis uddannelse)  durchgeführt als dänischer Arzt, kann man die tilladelse til selvstændig virke beantragen. 

Die Tilladelse til selvstændig virke verfällt automatisch, wenn man 75 Jahre alt ist. 

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Nicht in Dänemark ausgebildete ÄrztInnen, die EU-Bürger sind, in einem EU-Land ausgebildet wurden und einen "KBU-ähnlichen Verlauf" hatten, können Autorisation und die Tilladelse til selvstændig virke in einem beantragen. Das deutsche PJ zählt als KBU-ähnlicher Verlauf und wenn man die deutsche Approbation erhalten hat, bekommt man ohne Probleme sowohl Autorisation und Tilladelse til selvstændig virke und muss nicht das dänische KBU durchlaufen.

Möchte man allerdings Teile oder sogar das ganze Programm des theoretischen KBU durchführen, kann man seine videreuddannelsesregion kontaktieren, ob trotzdem die Möglichkeit besteht einen Platz in einem oder mehreren Kursen zu bekommen. Das kann Sinn machen, weil die Ausbildung sehr gut ist und man einfacher an die Unterschiede herangeführt wird, als bei der Arbeit, wo es so zu stressigen Situationen kommen kann. 

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Auf der Internetseite vom Styrrelsen for Patientsikkerhed findet man eine Liste der 

Unterlagen, die man einreichen soll.

Das sieht mehr aus als es ist, da es tatsächlich reicht als in Deutschland ausgebildet Arzt seine Approbation einzuschicken sowie - wichtig - das Certificate of Good Standing. 

Der Certificate of Good Standing erhält man bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem man (zuletzt) gearbeitet hat. In Hessen bspw. ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. 

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Hat man bereits eine Stelle zugesagt bekommen (so wie ich damals), empfehle ich unbedingt, die Zusage mitzuschicken, da man dann priorisiert wird und die Dokumente schnellstmöglich erhält (ich erhielt es damals nach 2 Wochen). Ich habe ansonsten von sehr langen Bearbeitungszeiten gehört. Ich hatte damals "nur" eine Zusage in einer Email und habe den ganzen Email-Verlauf ausgedruckt und mitgeschickt, das war ausreichend. 

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Liste auf der Seite vom Styrrelsen for Patientsikkerhed (übersetzt, keine Garantie für Vollständigkeit)

  • Arbeitsvertrag für konkrete Anstellungen (damit ist der Ort von deinem PJ gemeint, wo man in Deutschland in der Regel allerdings ja keinen Arbeitsvertrag bekommt...)

  • Informationen über den Namen und die Adresse des Krankenhauses

  • Ausführliche Beschreibung der relevanten Abteilungen, Funktionen der Abteilungen, patientflow sowie Anzahl der Fachärzte und anderen medizinischen Personales

  • Anstellungszeitraum und wöchentliche Arbeitszeit

  • Informationen über die Art der Anleitung und Supervision, die Sie erhalten haben

  • Ausbildungsprogramm

  • Informationen zu den erworbenen Kompetenzen

  • Nachweis, dass das Programm und die Ausbildungselemente zufriedenstellend und gemäß den entsprechenden Ausbildungsprogrammen abgeschlossen wurden

  • Nachweis, dass man berechtigt ist, als Arzt zu arbeiten, und dass einem nicht die Zulassung entzogen wurde. Dies wird durch eine Erklärung zum beruflichen Status (Certificate of Current Professional Status/Certificate of Good Standing) dokumentiert. Die Erklärung muss von der relevanten Gesundheitsbehörde im Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, ausgestellt werden, in der Regel in dem Land, in dem Sie Ihre KBU-ähnliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die Erklärung darf nicht älter als 3 Monate sein, wenn wir alle Unterlagen von Ihnen erhalten haben. Die Erklärung muss in Dänisch oder Englisch vorliegen. Wenn Sie Ihre KBU-ähnliche Ausbildung in Norwegen, Schweden oder Island absolviert haben, werden wir die Erklärung selbst einholen, und Sie müssen diese dann nicht senden.

  • Die Dokumentation muss von einem Übersetzer ins Dänische oder Englische übersetzt werden.

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